Archiv: 27. Nov 2020

Steuerkanzlei Gesierich

Vorbehaltsnießbrauch ist nur für den Schenker steuerfrei

Wenn Sie eine Immobilie an Ihre Kinder verschenken und sich den Nießbrauch (altmodisches Wort für Nutzungsrecht) vorbehalten, ist das für Sie schenkungsteuerfrei. Logisch, denn Sie können sich ja schlecht selbst etwas schenken. Aber Vorsicht: Wird der Nießbrauch auch für jemand anderen
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