EDV-2021er-Sofortabschreibung bedeutet nicht Geringwertige Wirtschaftsgüter: Man könnte auf die Idee kommen, dass Computer und Software jetzt generell als geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst werden sollen. Das wäre aber nicht ganz korrekt, weil ein geringwertiges Wirtschaftsgut eine selbstständige Nutzungsfähigkeit voraussetzt. Das ist bei einem
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