Überlassen Sie einem Mitarbeiter ein Fahrrad (ohne Kennzeichen) zusätzlich zum Gehalt, ist das seit 2019 steuerfrei. Das gilt für alle Fahrräder ohne Kennzeichen, egal ob elektrisch oder konventionell (§ 3 Nr. 37 EStG). Das Überlassen eines Fahrrads gegen Gehaltsverzicht wird
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