Eine neuer Passus im Einkommensteuergesetz begünstigt Wärmedämmung und ähnliches an einem selbstgenutzten Haus (auch Ferienhaus) in Deutschland, in der EU und in EWR-Staaten (§ 35 c EStG). Das Bundesfinanzministerium hat nun Details dazu klargestellt. (BMF, 14.01.21) Nur selbst bewohnte Häuser
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