Archiv: 2. Jun 2021

Steuerkanzlei Gesierich

Corona-Hilfen in welchem Jahr als Einnahme bilanzieren?

Corona-Beihilfen sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen. Aber in welches Bilanzjahr gehören diese? Eigentlich gilt nach dem Vorsichtsprinzip, dass Sie nicht realisierte Ansprüche nicht in der Bilanz zeigen dürfen. Konkret würde das heißen: Sie dürfen den Anspruch erst in dem Jahr bilanzieren, in dem
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