Archiv: 7. Jun 2021

Steuerkanzlei Gesierich

Grunderwerbsteuer-Verschärfung beim Anteilsverkauf

Wird ein Unternehmen mit Grundbesitz komplett verkauft, wird Grund­erwerbsteuer fällig. Bisher galt das erst ab 95 Prozent Anteilsübertragung. Die Grenze wurde nun auf 90 Prozent abgesenkt. Die Haltefrist wird von fünf auf zehn Jahre verlängert. Beispiel: X verkauft 94 Prozent der
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