Sollte Ihr Vater oder Ihre Mutter hohe Verlustvorträge haben, dann denken Sie daran: Verlustvorträge können nicht (mehr) vererbt werden. Falls gleichzeitig stille Reserven vorhanden sind, kann es sich lohnen, diese aufzudecken und mit dem Verlustvortrag zu verrechnen. Dann muss die
Weiterlesen …