Für Minijobber im Privathaushalt gelten niedrigere Beitragssätze (zwölf statt 30 Prozent in Summe für Steuer und Sozialabgaben zzgl. Umlage U1 und U2), und außerdem kann man 20 Prozent der Kosten von der Einkommensteuerschuld absetzen. Wenn Sie nun eine Putzkraft im
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