Wenn Sie ein Darlehen vorzeitig (vor Fälligkeit) zurückzahlen, verlangt die Bank eine sogenannte „Vorfälligkeitsentschädigung”. Sie können zwar das Darlehen selbst vom Wert Ihrer Erbschaft abziehen, diese Vorfälligkeitsentschädigung aber nicht. Das geht nur dann, wenn die Tilgung zwingend erforderlich war. Etwa,
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