In einem jüngst vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte das Finanzamt doch tatsächlich von einem Feuerwehrchef Dienstwagensteuer verlangen wollen, weil dieser während seines Bereitschaftsdienstes ein Feuerwehrauto mit nach Hause nehmen durfte. Der Wagen war in typischem Feuerwehr-Rot angemalt. In dem betreffenden
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