Mängel in der Kassenbuchführung sind eine heikle Sache. Wenn die sich häufen, wird das Finanzamt Ihre Buchführung verwerfen und den Gewinn schätzen. Aber: Kleine Mängel reichen dafür nicht aus, wie das Finanzgericht Münster erst vor kurzem festgestellt hat. (FG Münster, 09.03.21,
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