Woran viele nicht denken: Die Überlassung eines Firmenwagens kostet nicht nur Lohnsteuer, sondern auch Umsatzsteuer. Beispiel: Der Mitarbeiter hat einen Firmenwagen im Wert von 47.600 Euro Bruttolistenneupreis. Der Ein-Prozent-Wert beträgt 476 Euro. Darin stecken 76 Euro Umsatzsteuer, die der Arbeitgeber ans Finanzamt
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