Rentner mit mehr als 450 Euro im Monat werden prinzipiell sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Allerdings mit der Besonderheit, dass dem Rentner, wenn er die Regelaltersgrenze erreicht hat, keine Arbeitnehmerbeiträge abgezogen werden. Denn er kann seine Rente nicht noch weiter aufstocken, und bei
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