Viele kennen die wichtigsten Freibeträge bei der Erbschaftsteuer: Ehegatte bzw. Lebenspartner 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro, Enkelkinder 200.000 Euro (wenn die Eltern noch leben, sonst 400.000 Euro), Bruder, Onkel, Nichte und Freunde 20.000 Euro. Aber muss die Witwe bzw. der Witwer
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