Wenn man eine Verlust-GmbH auf eine Gewinn-GmbH verschmilzt, kann es sein, dass bei der Verlust-GmbH die Verlustvorträge verloren gehen. Deswegen macht man es lieber umgekehrt: Die GmbH mit Gewinnen auf die Verlust-GmbH verschmelzen. Dies hatten GmbH-Gesellschafter so gemacht, und prompt
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