Früher war es für Sie als Arbeitgeber attraktiv, wenn ein Mitarbeiter auf Bruttogehalt verzichtet hat, um in eine betriebliche Altersversorgung einzuzahlen. Denn Sie mussten dann keinen Arbeitgeberanteil zu den Sozialabgaben zahlen. Seit 2018 gibt es eine Zuschusspflicht für Sie: Seit
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