Zunächst eine Begriffsklärung: Erbauseinandersetzung ist ein Fachbegriff. Er meint die Zuteilung einzelner Nachlassgegenstände aus der Erbmasse auf die einzelnen Erben. Es hat mit einer „Auseinandersetzung“ im Sinne von Streit nichts zu tun (auch, wenn viele Erbfälle zu Streit unter den
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