Archiv: 10. Dez 2021

Steuerkanzlei Gesierich

Rückstellungen nur für Aufwand nach dem Bilanzstichtag

Immer wieder taucht die Frage auf, ob man eine Rückstellung für ungeplanten Aufwand bilden kann. Ja, das kann man - und muss man sogar-, aber nur, wenn ... ... der Aufwand durch das aktuelle Geschäftsjahr (oder frühere Geschäfts­jahre) verursacht ist
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