„Nießbrauch“ ist der rechtliche etwas altmodische Fachausdruck für „Nutzungsrecht“. Bei Immobilienübertragungen kommt er oft ins Spiel. Es gibt drei Arten: Vorbehaltsnießbrauch, Vermächtnisnießbrauch und Zuwendungsnießbrauch. Vorbehaltsnießbrauch: Das ist die häufigste Form. Beispiel: Der Vater schenkt dem Sohn das Haus, behält sich
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