Archiv: 16. Dez 2021

Steuerkanzlei Gesierich

Bei offensichtlicher Gefälligkeits-AU keine Lohnfortzahlung

Immer wieder bekommt man als Arbeitgeber AU-Bescheinigungen von Mitarbeitern, denen man anmerkt, dass etwas faul daran ist. Man weiß 100-prozentig, dass derjenige gar nicht krank ist, aber was will man machen? Hier hatte es die Mitarbeiterin zu weit getrieben: Sie
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