Ihre Weihnachtsfeier ist im vergangenen Jahr wegen der Pandemie ausgefallen? Dann ist eine Nachholung im neuen Jahr kein Problem! Denn es gibt im Steuerrecht keine explizite Begünstigung von Weihnachtsfeiern, sondern nur ganz allgemein von „Betriebsveranstaltungen“.Wann Sie diese machen, ist Ihnen
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