Mitarbeiter, die weit weg (über 20 Kilometer Entfernung) vom Betrieb wohnen und die Entfernungspauschale ansetzen, müssen seit 2021 so rechnen: Zahl der Arbeitstage mal 20 km mal 0,30 Euro PLUS Zahl der Arbeitstage x restliche Entfernungskilometer x 0,35 Euro. Die
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