Archiv: 14. Jan 2022

Steuerkanzlei Gesierich

Trotz kleinerer Mängel wird das Fahrtenbuch anerkannt

Ein Fahrtenbuch macht viel Arbeit. Gerade, wenn man viele berufliche Fahrten einträgt, kann sich da schon einmal ein Fehler einschleichen. Oftmals Grund genug für einen Betriebsprüfer, das Fahrtenbuch zu verwerfen und stattdessen die Ein-Prozent-Regel anzuwenden. Aktueller Fall: Im konkreten Fall
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