Schon vor fünf Jahren hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Überlassung eines Fahrzeugs an Angehörige im Rahmen eines Minijobs angeblich unüblich sei und damit nicht anzuerkennen. (BFH, 21.12.17, III B 27/17, BFH/NV 18,432) Unser Rat: Das sollte auch im sogenannten
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