Müssen Sie Steuern für alte Jahre nachzahlen, so verlangte das Finanzamt bisher sechs Prozent Nachzahlungszinsen pro Jahr. Das hatte das Bundesverfassungsgericht beanstandet. Laut Gesetzentwurf soll der Zins nun von monatlich 0,5 Prozent (= sechs Prozent pro Jahr) auf monatlich 0,15
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