Autoren: stb@gesierich.de
Steuerkanzlei Gesierich
Wer im Vorjahr maximal 22.000 Euro Umsatz gemacht hat und im aktuellen Jahr wahrscheinlich nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz machen wird, muss keine Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen und muss auch keine abführen. Wermutstropfen: Man hat dann natürlich auch
Weiterlesen …
Der Mindestlohn ist zum 1. Januar 2020 von 9,19 Euro auf 9,35 Euro gestiegen. Von diesem Mindestlohn darf nur in Sonderfällen abgewichen werden (Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Schüler, Auszubildende (in Bezug auf die Ausbildungsvergütung), Pflichtpraktikanten oder Absolventen eines freiwilligen Praktikums
Weiterlesen …
Sie kennen gewiss den Spruch: „Der Gewinn liegt im Einkauf“. Für Leasingfirmen und Autohäuser heißt es jedoch: „Der Gewinn liegt in der Leasingrücknahme“. Kilometer-Nachzahlungen: Beim Kilometer-Leasing müssen Sie sich auf eine bestimmte Fahrleistung festlegen, zum Beispiel 10.000 oder 20.000 Kilometer
Weiterlesen …
Arbeitgeber möchten häufig Bußgelder und Strafzettel für ihre Mitarbeiter mit Firmenwagen übernehmen. Unter welchen Umständen geht das? Bei schwerwiegenderen Bußgeldern ist die Sache klar: Sie können diese Bußgelder übernehmen und sie auch steuerlich absetzen. Für den betroffenen Arbeitnehmer ist das
Weiterlesen …