Autoren: suadmin718341
Steuerkanzlei Gesierich
Gutscheine an Kunden auszugeben oder zu verkaufen, wird immer beliebter. Eine wichtige Änderung in Bezug auf die Umsatzsteuer wurde durch das Jahressteuergesetz 2018 eingeführt und gilt - europaweit einheitlich - für alle Gutscheine, die ab dem 1. Januar 2019 ausgegeben
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Wenn Sie maximal eine halbe Million Euro Umsatz im Jahr machen, haben Sie es gut: Sie müssen, wenn Sie dies beantragt haben, die Umsatzsteuer erst dann ans Finanzamt abführen, wenn Sie das Geld vom Kunden bekommen haben (§ 20 UStG).
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Kein Vorsteuerabzug aus Abrisskosten Wenn Sie einen Gewerbebau errichten, haben Sie den Vorsteuerabzug. Wenn Sie Wohnungen bauen, dann nicht. Wie ist es aber, wenn man einen umsatzsteuerpflichtig genutzten Industriebau abreißt, um dann ein Wohnhaus aufzubauen? Ein Unternehmer verlangte den Vorsteuerabzug
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Stellschrauben, um jetzt noch den 2018er-Gewinn zu drücken, sind folgende Bilanzpositionen: Nehmen Sie sich am besten Ihre 2017er-Bilanz zur Hand, um zu sehen, wo Sie sich konkret befinden. Anlagevermögen: Haben Sie Anlagegüter, die unbrauchbar oder unnötig geworden sind, die aber
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Stammtischweisheiten zum Thema Scheinselbständigkeit kursieren einige - und sie sind teils echt gefährlich: Kaum auszurotten ist die Irrmeinung, dass jemand, der mehrere Arbeitgeber bzw. Auftraggeber hat, kein Scheinselbständiger ist. Mehrere Auftraggeber sind zwar ein ganz gutes Indiz für Selbständigkeit, reichen
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Die Krankenversicherung für Minijobber beträgt 13 Prozent bei gesetzlich Krankenversicherten: Für jemanden, der bereits Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist - egal, ob aufgrund eigenen Hauptjobs oder aufgrund von Familienmitversicherung -, müssen 13 Prozent Krankenversicherungsbeitrag abgeführt werden. Für privat oder gar
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in aktuelles Urteil listet typische Fehler auf, die Arbeitgeber machen, wenn sie zusätzliche Leistungen zum Arbeitslohn gewähren, die steuerfrei oder pauschal besteuert sind. Zusätzlich zum ohnehin vereinbarten Arbeitslohn: Kindergartenzuschüsse und Fahrtkostenzuschüsse kann man nur „zusätzlich zum ohnehin vereinbarten Arbeitslohn“ gewähren.
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Jeder Mensch macht einmal Fehler. Das gilt auch für Leute, die an der Kasse sitzen. Da wird einmal etwas zu viel eingetippt oder ein falscher Preis oder Artikel eingetippt. Völlig normal. Äußerst verdächtig: Wenn in einem Kassenprotokoll überhaupt keine Stornobuchungen
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