Eine häufige Frage von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern lautet: Wie hoch soll mein Geschäftsführergehalt sein?
Wenn Sie sich ein Geschäftsführergehalt zahlen, muss das Finanzamt diesen Vertrag anerkennen (wenn Sie alles richtig machen und das Gehalt angemessen ist) und Ihre GmbH kann das Gehalt als Betriebsausgabe abziehen.
Sie können sich ein Gehalt von null Euro zahlen oder Sie können bis an die Obergrenze gehen.
Wir stellen uns eine GmbH mit 100.000 € Gewinn vor und gar keinem Geschäftsführergehalt.
Die GmbH zahlt in etwa 30.000 € Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer kann je nach Hebesatz in Ihrer Stadt höher oder niedriger sein.
Es bleiben 70.000 € Gewinn nach Steuern (=Jahresüberschuss) in der GmbH übrig.
Wenn Sie den Gewinn ausschütten, zahlen Sie 25% plus Soli – das sind also knapp 18.500 €. Auf Ihrem Konto kommen ca. 51.500 € an. Das sind so ungefähr 48,5 Prozent Steuerbelastung. Wenn Sie Mitglied der Kirche sind, ist es noch etwas höher – ungefähr 50 %.
Wenn Sie in einer Stadt mit einem niedrigen Gewerbesteuerhebesatz sind, ist es etwas niedriger.
Und nun stellen wir uns mal vor, Sie zahlen sich volle 100.000 € Gehalt.
Da können Sie noch 1200 € Werbungskostenpauschale abziehen und z.B. 5000 € Krankenversicherung dann haben wir ca. 32% % Steuersatz
Sie zahlen also in etwa 30.000 € Steuern.
Von den 100.000 € Geschäftsführergehalt bleiben Ihnen also knapp 70.000 € übrig – statt 51.500 Euro.
Was Sie natürlich machen können: gehen Sie nicht ganz an die Grenze.
Zahlen Sie auf jeden Fall so viel Gehalt, damit Ihr zu versteuerndes Einkommen an der Grenze liegt, wo der Spitzensteuersatz anfängt. Das ist bei Ledigen aktuell (2024) bei 66.760 €.
Liegt das Gehalt höher, zahlen Sie 42% plus Soli, also 44,3 % dann ist das nicht mehr so attraktiv, aber immer noch besser als Gewinnausschüttungen.
Für Bereiche oberhalb des Spitzensteuersatzes gilt:
Steuerbelastung Gewinnausschüttung: ca. 48,5%
Steuerbelastung Geschäftsführer-Gehalt ca. 44,3%
Was braucht jeder GmbH-Geschäftsführer, damit Gehaltszahlungen anerkannt werden?
Hier können Sie entsprechende Vorlagen herunterladen.
Ganz wichtig: Alle Verträge zwischen GmbH und Geschäftsführer müssen GELEBT werden.
Also Gehalt muss tatsächlich monatlich gezahlt und lohnversteuert werden!
Fahren Sie keinen Zickzack-Kurs. Das Gehalt bleibt – mindestens ein Jahr lang (Faustregel) so wie es ist.
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