Viele GmbH Gesellschafter haben falsche Vorstellungen über die Besteuerung von Gewinnausschüttungen.
Manche sagen: Wenn ich Gewinne ausschütte, dann ist ja die Hälfte weg. Das stimmt aber nicht.
Die GmbH führt 25 % ab – und damit ist die Sache erledigt.
Darauf kommen noch Solidaritätszuschlag und bei Kirchenmitgliedern Kirchensteuer.
Leider darf man seit 2009 keine Werbungskosten mehr abziehen abgeben von Ausnahmen abgesehen. Dieses Video zu dem Thema ist zwar schon zwölf Jahre alt aber trotzdem noch aktuell.
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