Es findet hier noch keine Analyse Ihrer individuellen Problemstellungen statt. Am Ende dieser Stufe stehen keine konkreten Lösungsvorschläge. Ihr Nutzen besteht darin, Klarheit über weitere mögliche Schritte zu erhalten, ob und in wie weit eine Familien KG überhaupt für Ihre Anforderungen in Frage kommt.
Ihr Honorar dafür beträgt 200 € zzgl. USt
Dieses Honorar wird im Falle einer Fortsetzung des Beratungsprozesses auf spätere Honorare angerechnet.
Aufgrund Ihrer Zielformulierungen aus dem Erstgespräch (Stufe 1) mache ich mir auf Grundlagen der vorliegenden Informationen bereits vor dem Gespräch ausführliche Gedanken über die für Sie bestmögliche Lösung.
Im Beratungsgespräch gehen wir dann diverse Szenarien durch. Am Ende der Beratungsstufe 2 steht eine schriftliche Ausformulierung mit konkreten Empfehlungen sowie eine Auflistung der von mir empfohlenen weiteren Schritte.
Das Honorar für das Projekt-Design beträgt 2.000 Euro, abzüglich der 200 aus der Erstberatung. Damit ergeben sich 1.800 für diese Beratungsstufe. Auch dieses Honorar wird auf spätere Honorare angerechnet.
In der dritten Stufe des Beratungsprozesses erfolgt die konkrete Umsetzung in Zusammenarbeit mit Ihrem Rechtsanwalt und/oder Notar. Es erfolgt keine Rechtsberatung durch mich.
Das Gesamthonorar dafür beträgt ein halbes Prozent des Immobilienwerts, mindestens 10.000 € maximal 30.000 €, jeweils plus Umsatzsteuer. Die Honorare aus den ersten beiden Stufen werden angerechnet.
Mögliche Ermäßigung: Falls der Immobilienbesitz überschaubar ist und keine Minderjährigen im Spiel sind (diese machen die Sache komplizierter wegen Vormundschaftsgericht und u.U. Ergänzungspfleger etc.), ist eine individuelle Honorarermäßigung möglich.
Mögliche Erhöhung: Falls Sie bei der steuerrechtlichen Gestaltung mit der Abschreibung neu beginnen möchten (genannt „Afa step-up“), ist eine gewerbliche GmbH & Co. KG notwendig. Diese Variante ist deutlich aufwändiger und löst ein höheres Honorar aus. Bedenken Sie dabei, dass Sie durch diese Gestaltung womöglich 6-stellige Beträge an Steuern einsparen können.
Notargebühren, u.U. Anwaltsgebühren, sowie Gebühren von Grundbuchämtern und Handelsregister (KG) sind in den genannten Honoraren nicht enthalten. Vor der Umsetzung empfehle ich Kostenschätzungen einzuholen. Gerne unterstütze ich Sie dabei.
Falls alle Vorgänge notariell beurkundet werden müssen, ist aus meiner Sicht ein Anwalt entbehrlich, da Sie der Notar rechtlich beraten kann. Alle Daten und Ihre Zielvorstellungen erhält der Notar von mir.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich keine kostenlosen Vorab-Telefonate durchführe und auch über das Honorar für meine Beratungsleistungen in diesem Zusammenhang erst nach der Durchführung der Beratungsstufe 1 spreche.