Die Bewertung eines Betriebs wird für Zwecke der Unternehmensnachfolge standardmäßig nach einem „vereinfachten Ertragswertverfahren“ durchgeführt, in dem der Basiszins nach §203 Bewertungsgesetz (nicht zu verwechseln mit dem EZB-Basiszins) eine wichtige Rolle spielt. Für 2014 beträgt dieser amtlich festgelegte Zinssatz 2,59
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