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Steuerkanzlei Gesierich
Das Grunderwerbsteuergesetz enthält zahlreiche Befreiungen: Schenkungen und Erbschaften unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer. Außerdem nicht Verkäufe an Verwandte in gerader Linie. Des Weiteren befreit sind Transaktionen im Zuge der Ehescheidung (§ 3 Nr. 5 GrEStG) oder bei einer Erbauseinandersetzung (§ 3
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Wenn Sie ein Grundstück kaufen, später bebauen und dann verkaufen, kommt es bei der Berechnung der Zehnjahresfrist nur auf den Grundstückskauf und –verkauf an. Der spätere Bau des Hauses ist irrelevant. Beispiel: Paul kauft 2009 ein Grundstück, bebaut es 2020
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Eine Zeit lang war es „in Mode“, Immobiliendarlehen nicht als konventionelles Darlehen zu aufzunehmen, sondern über ein sogenanntes Zinsswap-Geschäft. Es handelt sich dabei um ein kompliziertes Finanzinstrument, das manchen zu aufwendig und unkalkulierbar wurde. Und wenn man dann eine Ablösezahlung
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Müssen Sie Steuern für alte Jahre nachzahlen, so verlangte das Finanzamt bisher sechs Prozent Nachzahlungszinsen pro Jahr. Das hatte das Bundesverfassungsgericht beanstandet. Laut Gesetzentwurf soll der Zins nun von monatlich 0,5 Prozent (= sechs Prozent pro Jahr) auf monatlich 0,15
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