Schlagwörter: 2019

Steuerkanzlei Gesierich

Jobticket, E-Auto, Dienstrad: Steuererleichterungen ab 2019

Neu ab 2019: Die Überlassung eines Dienstfahrrads sowie Jobtickets (Bahn- oder Busfahrkarte, um in die Arbeit zu fahren) sind ab 2019 steuerfrei. Bisher mussten Fahrräder nach der Ein-Prozent-Regel versteuert werden und Fahrkarten kosteten 15 Prozent Pauschalsteuer. Beispiel 1: Ferdinand bekommt
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Was sich 2019 bei den Sachbezugswerten für Mahlzeiten ändert

Mahlzeiten, die Ihre Mitarbeiter auf Ihre Kosten bekommen, müssen diese mit dem sogenannten Sachbezugswert versteuern. Das gilt unabhängig davon, wie teuer die Mahlzeit ist und bis zu einem Wert von 60 Euro (BMF, 08.12.16, BStBl. 16 I, 1437). Der Sachbezugswert
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Die Regierung will Familien ab 2019 ein wenig entlasten

Am 8. Juni 2018 hat das Bundesfinanzministerium den Entwurf eines Familien­entlastungsgesetzes vorgelegt. Im Wesentlichen ist geplant: Das Kindergeld soll ab 1. Juli 2019 um zehn Euro pro Kind erhöht werden. Der Kinderfreibetrag soll von jetzt 2.394 in 2019 auf 2.490
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