Schlagwörter: Corona
Steuerkanzlei Gesierich
In aller Regel fahren Ehepaare am besten, wenn sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Falls Ihr Ehepartner aber in 2020 Kurzarbeitergeld bezogen hat, kann es sein, dass Sie ausnahmsweise mit getrennten Steuererklärungen besser fahren. Warum ist das so? Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei,
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Was ist mit Ihren Minjobbern in Zeiten von Corona und Kurzarbeitergeld? Hier die Antwort auf die wichtigsten Praxisfragen: Müssen Sie Ihre Minijobber weiterbezahlen, obwohl Ihr Betrieb wegen Corona zugesperrt wurde? Ja, wenn der Minijobber arbeitsfähig und arbeitsbereit ist, hat er Anspruch auf
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Übernehmen Sie als Arbeitgeber die Kosten von Covid-19-Tests (egal, ob PCR- oder Schnelltest), können Sie laut den aktuellen FAQ des Bundesfinanzministeriums „von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers“ ausgehen. Das heißt: Betriebsausgabenabzug ja. Und: Die Kostenübernahme ist kein Arbeitslohn, also lohnsteuer-
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Das Bundesfinanzministerium hat eine Spezialregelung für die Monate März bis Dezember 2020 eingeführt. In diesem Zeitraum können Sie Mitarbeitern insgesamt(!) maximal 1.500 Euro steuerfreie Corona-Beihilfe zukommen lassen. Irgendwelche Nachweise über coronabedingte Zusatzbelastungen müssen Sie nicht erbringen. Der Betrag ist sowohl
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