Schlagwörter: Corona
Steuerkanzlei Gesierich
Die folgenden Änderungen hat die Bundesregierung am 3. Juni 2020 beschlossen. Es ist möglich, dass sich im weiteren Verlauf der Gesetzgebung (Bundestag/ Bundesrat) noch Änderungen ergeben. Absenkung der Mehrwertsteuer: Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 sinkt der reguläre
Weiterlesen …
Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) unter Quarantäne gestellt wurde, bekommt keinen Lohn. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer aber sechs Wochen lang eine Entschädigung nach § 56 IfSG auszahlen, die ihm auf Antrag vom zuständigen Gesundheitsamt erstattet wird. Für den Arbeitnehmer
Weiterlesen …
Zur kurzfristigen Betreuung von Kindern „wegen zusätzlichen Betreuungsbedarfs“ gibt es eine spezielle Befreiungsvorschrift (§ 3 Nr. 34 a Buchstabe b) EStG). In der Corona-Krise wird nun das Vorliegen dieses „zusätzlichen Betreuungsbedarfs“ unterstellt, wenn die Regelbetreuung der Kinder infolge der Schließung
Weiterlesen …
Corona-Krise: Normalerweise muss man mit einem Verlustrücktrag warten, bis man die Steuererklärung des Verlustjahres abgegeben hat. Wer aufgrund von Corona nun aber massive Umsatzrückgänge hat, für den dürfte es im Sommer 2021 (wenn der 2020er-Bescheid da ist) längst zu spät
Weiterlesen …