Schlagwörter: Dienstwagen
Steuerkanzlei Gesierich
Zum Thema „Dienstwagen” kursieren einige falsche Informationen und Irrtümer. Dazu gehören: Für einen Dienstwagen ist ein betrieblicher Grund notwendig: Falsch, der Dienstwagen kann auch als Lohnbestandteil ausschließlich für die private Nutzung des Arbeitnehmers vorgesehen sein. Auch ein Wagen, der vom
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Hat Leasing steuerliche Vorteile? Nein. Auch, wenn das gerne behauptet wird. Welche Vorteile hat Leasing dann? Bilanztechnisch verkürzt sich die Bilanzsumme, weil weder ein Anlagegut noch Schulden in der Bilanz vorhanden sind. Es wird weniger Liquidität gebunden. Ganz wichtig: Es gibt manchmal
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Wie werden eigentlich Einmal-Zuzahlungen zum Dienstwagen verteilt? Im entschiedenen Fall hatte eine GmbH den Sohn des Geschäftsführers als Minijobber beschäftigt. Dieser bekam einen Dienstwagen mit einem Listenpreis von 57.400 Euro. Er musste 20.000 Euro dazuzahlen. Laut Vereinbarung sollte die Zuzahlung
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Woran viele nicht denken: Die Überlassung eines Firmenwagens kostet nicht nur Lohnsteuer, sondern auch Umsatzsteuer. Beispiel: Der Mitarbeiter hat einen Firmenwagen im Wert von 47.600 Euro Bruttolistenneupreis. Der Ein-Prozent-Wert beträgt 476 Euro. Darin stecken 76 Euro Umsatzsteuer, die der Arbeitgeber ans Finanzamt
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