Schlagwörter: Erbschaft
Steuerkanzlei Gesierich
Abkömmlinge in gerader Linie bekommen zwar alle die günstigen Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuersätze nach Steuerklasse I, die Freibeträge sind aber gestaffelt. Kinder bekommen 400.000 Euro Freibetrag, Enkelkinder 200.000 Euro und Urenkel nur 100.000 Euro. Davon wird nur abgewichen, wenn deren Eltern
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Erbt ein adoptiertes Kind von seinem biologischen Vater, wird die Erbschaft besteuert, als ob der Vater ein Fremder wäre, nämlich nach Steuerklasse III mit nur 20.000 Euro Freibetrag. Dasselbe gilt für Schenkungen (BFH, 05.12.19, II R 5/17). Dagegen ist nun
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Wer von seinen Eltern oder vom Ehegatten das Eigenheim erbt und dann einzieht und zehn Jahre dort wohnen bleibt, muss dieses Haus nicht bei der Erbschaftsteuer angeben. Man „darf“ ausziehen, aber nur aus „zwingenden Gründen“. Aber: „Gesundheitliche Gründe“ gelten nicht automatisch
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Nach der europäischen Erbrechtsreform gilt, dass das Erbrecht des Staates gilt, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Beispiel: Herr und Frau Meier aus Hamburg leben seit drei Jahren auf Capri. Sie haben noch in Deutschland ein „Berliner Testament“
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