Es kommt immer wieder vor, dass das Finanzamt den Vorsteuerabzug streicht, weil die Leistungsbeschreibung nicht ausreichend konkret sei. In einem aktuellen Fall hatte eine Trockenbaufirma lediglich „Trockenbauarbeiten“ abgerechnet – ohne Aufmaß oder Angabe des Bauvorhabens.Günstiges höchstrichterliches Urteil: Auch solch ein
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