Schlagwörter: Firmenwagen
Steuerkanzlei Gesierich
Ein Lieblingsprüffeld für Lohnsteuerprüfer sind Leistungen von Ihnen an Ihre Mitarbeiter, die nicht richtig versteuert sind. Ganz vorne dabei bei dieser Prüfung sind Firmenfahrzeuge. So geht ein Prüfer vom Finanzamt vor: Er lässt sich von Ihnen alle Autos mit Beschreibung
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Deutsche Rechtsauffassung ist es, dass die Überlassung eines Dienstwagens ein tauschähnlicher Umsatz ist (Arbeit gegen Privatfahrten), der Umsatzsteuer auslöst. Das hat der Europäische Gerichtshof jetzt gekippt (EuGH, 20.01.21, C 288-19). Dies hatte vor allem in zwei Fällen unangenehme Folgen: Fall
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Schon vor fünf Jahren hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Überlassung eines Fahrzeugs an Angehörige im Rahmen eines Minijobs angeblich unüblich sei und damit nicht anzuerkennen. (BFH, 21.12.17, III B 27/17, BFH/NV 18,432) Unser Rat: Das sollte auch im sogenannten
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Zum Thema „Dienstwagen” kursieren einige falsche Informationen und Irrtümer. Dazu gehören: Für einen Dienstwagen ist ein betrieblicher Grund notwendig: Falsch, der Dienstwagen kann auch als Lohnbestandteil ausschließlich für die private Nutzung des Arbeitnehmers vorgesehen sein. Auch ein Wagen, der vom
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