Auch das Vermieten einer Wohnung ist eine unternehmerische Tätigkeit, die eigentlich Umsatzsteuer auslösen würde. Das Vermieten von Wohnraum ist allerdings durch eine Sondervorschrift (§ 4 Nr. 12 UStG) umsatzsteuerbefreit. Danach ist zu unterscheiden: Mietet ein Wohnungsmieter auch noch eine Garage
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