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Steuerkanzlei Gesierich
Wer von seinem Ehemann - oder seiner Ehefrau - das bis zum Tod gemeinsam bewohnte Haus erbt, muss für diesen Erwerb keine Erbschaftsteuer zahlen. (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG) Allerdings unter dieser Voraussetzung: Man muss nach dem Todesfall
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Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet. Es wird aber nicht zusammengerechnet: ein Minijob mit einer kurzfristigen Beschäftigung. Beispiel: Sie betreiben ein Ausflugslokal und es bewirbt sich ein Student, der schon in einem Computerladen einen 450-Euro-Job hat. Bei Ihnen übt er eine kurzfristige
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Gerade im Baubereich wird mit Rechnungen oft geschlampt und es finden sich Leistungsangaben wie „Fliesenarbeiten 2.000 Euro“ oder „Gerüst aufgestellt 8.000 Euro“. Solche pauschalen, dürftigen Angaben berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug. Deshalb: Tun Sie so etwas Ihren Kunden nicht an und
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Sie können, falls ein Augenarzt oder Arbeitsmediziner Ihrem Arbeitnehmer bescheinigt, dass er für die Arbeit am Bildschirm eine spezielle Brille braucht, die angemessenen Kosten dafür lohnsteuerfrei übernehmen und als Betriebsausgabe absetzen. Luxusbrillen sind aber nicht abgedeckt. Die Vorschrift lautet: „Nicht
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Wenn Sie an einen Unternehmer mehrwertsteuerpflichtig vermieten, haben Sie den Vorsteuerabzug aus den Baukosten, Instandhaltungen und Betriebskosten. Die Option zur Umsatzsteuer ist allerdings nur möglich, falls der Mieter selbst umsatzsteuerpflichtig ist. Tipp: Sie sollten sich daher vom Mieter ausdrücklich bestätigen
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Wenn Sie eine offene Ladenkasse haben (also keine Registrierkasse), sind Sie verpflichtet, den Kassenbestand täglich nachzuzählen. Ein Zählprotokoll ist zwar (derzeit) noch nicht verpflichtend – aber empfehlenswert. Zählprotokoll bedeutet: Man trägt in ein Formular ein, wie viele Hunderter, Fünfziger, Zwanziger
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Ein Minijobber darf maximal 5.400 Euro innerhalb von zwölf Monaten verdienen (450 Euro x zwölf). Sonderzahlungen, die „mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich“ zu erwarten sind, werden durch zwölf geteilt und den Monatsgehältern zugeschlagen. Liegt man dann im Schnitt über
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Benzingutscheine sind nach wie vor als Extra-Zulage für fleißige Mitarbeiter sehr beliebt. Hier die Antwort auf die häufigsten Fragen zu diesem Thema: Was ist das Besondere am Benzingutschein, das ihn so beliebt macht? Im Grunde gar nichts. Es gibt keine
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Finanzverwaltung und Rechtsprechung sehen in jedem Dokument, das einen offenen Mehrwertsteuerausweis enthält (wie zum Beispiel „19 % Umsatzsteuer = 19.000 Euro“), eine Rechnung. Deshalb wird die Umsatzsteuer von solchen Rechnungen nach § 14c UStG („unberechtigter MwSt.-Ausweis“) selbst dann verlangt, wenn
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