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Steuerkanzlei Gesierich

Welche Lieferscheine Sie weiter aufheben müssen

Lieferscheine mussten Sie bis 2016 sechs Jahre aufbewahren. Diese Vorgabe ist in dieser generellen Form seit diesem Jahr weggefallen. Lieferscheine können nun sofort vernichtet werden, sobald die Rechnung eingegangen ist oder verschickt wurde. Doch es gibt zwei Ausnahmen: Ausnahme 1:
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Gar keine Stornobuchung macht die Kasse angreifbar

Jeder Mensch macht einmal Fehler. Das gilt auch für Leute, die an der Kasse sitzen. Da wird einmal etwas zu viel eingetippt oder ein falscher Preis oder Artikel eingetippt. Völlig normal. Äußerst verdächtig: Wenn in einem Kassen­protokoll überhaupt keine Stornobuchungen
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Steuern sparen und einfach so einen IAB bilden?

2016 wurde die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags (= IAB) stark vereinfacht. Anders als früher muss man ab dem Steuerjahr 2016 die Investitions­absicht nicht mehr glaubhaft machen und auch kein konkretes Investitionsgut benennen. Man gibt einfach einen Wunschbetrag an – maximal 200.000
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Name auf der Rechnung: Was ist schädlich, was nicht?

Rechnungen von über 250 Euro berechtigen nur dann zum Vorsteuerabzug, wenn sie (unter anderem) folgende Angaben enthalten: Den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift (…) des Leistungsempfängers (§14 Abs. 4 Nr. 1 UStG). Nun kommt es immer wieder vor, dass
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Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching

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