Schlagwörter: Immobilie
Steuerkanzlei Gesierich
Wer von seinen Eltern oder vom Ehegatten das Eigenheim erbt und dann einzieht und zehn Jahre dort wohnen bleibt, muss dieses Haus nicht bei der Erbschaftsteuer angeben. Man „darf“ ausziehen, aber nur aus „zwingenden Gründen“. Aber: „Gesundheitliche Gründe“ gelten nicht automatisch
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Wenn Sie ein altes noch funktionsfähiges Gebäude zum Vermieten kaufen und nach ein paar Jahren unplanmäßig abreißen, können Sie den Restwert des Gebäudes sofort absetzen. Das kann ein paar Hunderttausend Euro Steuervorteil ausmachen. Haben Sie den Abriss hingegen von Anfang
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Viele Wohnungskäufer denken sich: „Bei meiner vermieteten Immobilie habe ich keinen Überschuss, weil die Miete komplett draufgeht für Zins und Tilgung. Dann können ja wohl keine steuerpflichtigen Einkünfte dabei herauskommen!“. Weit gefehlt: Die Tilgung können Sie nicht absetzen. Und bei den
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Wenn Sie eine Immobilie zum Vermieten kaufen, können Sie nur den Gebäudeanteil abschreiben, ein Grundstück kann man nicht abschreiben. Um die Aufteilung eines Gesamtkaufpreises auf Gebäude und Grundstück gibt es aber immer wieder ärgerliche Diskussionen mit dem Finanzamt. Das können
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