Schlagwörter: Investition

Steuerkanzlei Gesierich

Fristverlängerung für Nutzung des IAB mit Pferdefuß

Geplante Investitionen können Sie schon drei Jahre vorher zu 40 Prozent (künftig zu 50 Prozent) vom Gewinn abziehen. Wenn Sie das machen, haben Sie drei Jahre Zeit, um tatsächlich zu investieren. Aber: Wenn Sie nicht investieren, wird der Steuerbescheid des Jahres,
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Zwei wichtige Praxisfragen zum Investitionsabzugsbetrag

Unternehmen mit einem Eigenkapital von maximal 235.000 Euro können einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) bilden in Höhe von 40 Prozent der geplanten Nettoanschaffungskosten. Seit dem Steuerjahr 2016 muss man nicht mehr angeben, was man kaufen will - oder wie viel es kosten
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