Schlagwörter: Kinder
Steuerkanzlei Gesierich
Für die Unterstützung Ihrer Kinder können Sie nichts absetzen. Das ist alles durch den Kinderfreibetrag abgegolten. Aber: Durch eine simple Umschreibung der Mieteinnahmen versteuert Ihr Kind die Miete statt Ihnen. Sie zahlen vielleicht 42 oder gar 45 Prozent Steuern – Ihr
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Nach der europäischen Erbrechtsreform gilt, dass das Erbrecht des Staates gilt, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Beispiel: Herr und Frau Meier aus Hamburg leben seit drei Jahren auf Capri. Sie haben noch in Deutschland ein „Berliner Testament“
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Ein Kindergartenzuschuss ist steuerfrei, allerdings nur, wenn er „zusätzlich zum Arbeitslohn“ gewährt wird (§ 3 Nr. 33 EStG). Genau das stellt das Finanzamt aber in Abrede, wenn man vereinbart, dass das Bruttogehalt erhöht wird, sobald das Kind den Kindergarten verlässt.
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Zur kurzfristigen Betreuung von Kindern „wegen zusätzlichen Betreuungsbedarfs“ gibt es eine spezielle Befreiungsvorschrift (§ 3 Nr. 34 a Buchstabe b) EStG). In der Corona-Krise wird nun das Vorliegen dieses „zusätzlichen Betreuungsbedarfs“ unterstellt, wenn die Regelbetreuung der Kinder infolge der Schließung
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