Schlagwörter: Kunden
Steuerkanzlei Gesierich
Seit 2009 berechnen Hotels nur noch sieben Prozent Umsatzsteuer auf die Übernachtung. Falls Sie jedoch für Beratungsprojekte oder Kundendiensteinsätze Hotelkosten an Ihren Kunden weiterberechnen, tun Sie das bitte mit 19 Prozent. Denn Sie verschaffen Ihren Kunden keine Übernachtungsleistungen, sondern berechnen
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Gutschriften an Kunden sollten nicht autonom von Vertriebsmitarbeitern gewährt werden, sondern zumindest von der Geschäftsleitung genehmigt werden müssen. Es besteht sonst die Gefahr, dass sich ein Vertriebsmitarbeiter bei einem Kunden lieb Kind machen will, indem er allzu kulant auf Beschwerden
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Sie meinen, Sie könnten aufatmen, weil Ihr wackliger Kunde die lange überfälligen Rechnungen nun doch endlich gezahlt hat? Weit gefehlt. Wenn er dann trotzdem Insolvenz anmeldet, kann der Insolvenzverwalter diese Zahlungen wegen „inkongruenter Deckung“ anfechten (§§ 130 ff. InsO). Drei
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