Schlagwörter: Mindestlohn
Steuerkanzlei Gesierich
Das Mindestlohngesetz gilt erst seit 1. Januar 2015. Seit dem 1. August 2015 wurden Angehörige von der Aufzeichnungspflicht befreit. Dennoch sagen manche Prüfer: „Arbeitszeitnachweise für Minijobber waren schon immer zu führen! Und diese Nachweise müssen auch für Angehörige geführt werden
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Damit der Zoll und die Sozialversicherungsprüfer nachkontrollieren können ob der Mindestlohn (seit 2017: 8,84 Euro pro Stunde) eingehalten wurde, muss der Arbeitgeber bei Minijobbern und in bestimmten Branchen (z. B. Gastronomie, Baugewerbe usw.) Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit aufzeichnen.
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Ihre Minijobber, die exakt den Mindestlohn von Ihnen bekommen, durften bis Ende letzten Jahres maximal 52,94 Stunden pro Monat arbeiten, denn 52,94 x 8,50 Euro = 450 Euro. 2017 ist der Mindestlohn auf 8,84 Euro gestiegen: Dadurch wäre bei weiterhin
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Der gesetzliche Mindestlohn wurde am 1. Januar 2015 eingeführt und auf 8,50 Euro festgelegt. Alle zwei Jahre kann er angepasst werden. Darüber entscheidet die so genannte Mindestlohnkommission. Diese hat nun mit Beschluss vom 28. Juni 2016 festgelegt, dass der Mindestlohn
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