Schlagwörter: Minijob
Steuerkanzlei Gesierich
Sie meinen, bei 450 Euro wäre bei Minijobbern Schluss? Weit gefehlt. Alle diese folgenden Leistungen kann ein Minijobber noch extra erhalten: Aufmerksamkeiten: Das können zum Beispiel Getränke, Obst oder Gebäck im Büro sein. (R 19.6 LStR)Monatskarte: Diese können Sie mit 15 Prozent
Weiterlesen …
Muss ein Minijobber auch nachts oder am Sonntag arbeiten, stehen ihm Zuschläge für diese Arbeit zu, die steuerfrei sind. (§ 3b EStG) Die üble Falle dabei: Hat derjenige Urlaub oder ist er krank, müssen die Zuschläge weitergezahlt werden. Dann sind
Weiterlesen …
Minijobber dürfen bekanntlich (regelmäßig) nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienen. Wenn Sie einer solchen Arbeitskraft genau den Mindestlohn zahlen, dann müssen Sie die Arbeitszeit bei jeder Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns reduzieren. Waren beim Start des Mindestlohns 2015 noch
Weiterlesen …
Ein Minijobber darf im Jahr maximal 5.400 Euro verdienen. Was ist eigentlich, wenn ein Arbeitnehmer seine Arbeitszeit sehr stark reduziert (zum Beispiel wegen Elternzeit)? Ab wann dürfen Sie das dann umstellen? Hier gilt: Sie müssen eine Prognose stellen für die
Weiterlesen …