Schlagwörter: Minijob

Steuerkanzlei Gesierich

Wann ein Weihnachtsgeld beim Minijob unschädlich ist

Ein Minijobber darf eigentlich maximal 5.400 Euro im Jahr verdienen. Wenn diese Grenze durch regelmäßige Zahlung von 450 Euro schon ausgeschöpft ist, macht ein (regelmäßiges) Weihnachtsgeld diese Grenze kaputt. Ein unregelmäßiger Sonderbonus ist hier aber nicht einzubeziehen. Beispiel: Der Minijobber
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Wann ein Minijobber auf das Weihnachtsgeld verzichten kann

Im Sozialversicherungsrecht wird auf die Entstehung des Zahlungs­­­an­spruchs abgestellt und nicht auf den Zufluss. Das bedeutet: Wenn zum Beispiel aufgrund des Mindestlohngesetzes oder aufgrund eines Tarifvertrags ein bestimmter Lohn gezahlt werden muss, wird dieser den Sozial­abgaben zu Grunde gelegt. Wenn
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Minijobber: keine Schlampereien bei der Rentenversicherung

Minijobbern müssen seit 2013 Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung abgezogen werden. Der Arbeitnehmer kann aber widersprechen, wenn er das nicht will. Manche Arbeitgeber melden einfach so an die Knappschaft „Minijobber wünscht keine Rentenversicherungsabzüge“, ohne diesen aber jemals gefragt zu haben. Wer so
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Minijobber mit 57.000-Euro-Mercedes – geht das? Ja!

Wenn jemand etwas zu seinem Dienstwagen dazu zahlen muss, reduziert das den geldwerten Vorteil nach der Ein-Prozent-Regel. Normalerweise macht man so etwas in Form einer Gehaltsreduzierung. Dann ist das auf der Gehaltsabrechnung am transparentesten nachzuvollziehen. Ungewöhnlicher Fall: Ein Rentner wollte
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