Schlagwörter: Mitarbeiter

Steuerkanzlei Gesierich

Sind Ihre Mitarbeiter im Homeoffice gesetzlich unfallversichert?

Hier gilt grundsätzlich: Ein Unfall infolge einer versicherten Tätigkeit ist ein Arbeitsunfall und steht damit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dabei ist nicht der Ort der Tätigkeit entscheidend, sondern, ob die Tätigkeit in engem Zusammenhang mit den beruflichen Aufgaben steht.
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Interessiert Sie, woran Ihr Mitarbeiter erkrankt ist?

Wenn sich ein Arbeitnehmer krankschreiben lässt, bekommt er drei Exemplare der Krankschreibung: eines für ihn selbst, ein weiteres für den Arbeitgeber und eines für die Krankenkasse. Ein viertes Exemplar behält der Arzt. Auf dem Exemplar für die Krankenkasse steht ein
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Wenn Ihr Mitarbeiter unter Quarantäne gestellt wurde

Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) unter Quarantäne gestellt wurde, bekommt keinen Lohn. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer aber sechs Wochen lang eine Entschädigung nach § 56 IfSG auszahlen, die ihm auf Antrag vom zuständigen Gesundheitsamt erstattet wird. Für den Arbeitnehmer
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So geben Sie Ihren Mitarbeitern ein unbürokratisches Extra

Wenn Ihr Mitarbeiter das Internet auch beruflich nutzt, könnten Sie ihm theoretisch die Kosten dafür völlig steuerfrei ersetzen. Das ist aber recht kompliziert. Viel einfacher ist es so: Sie pauschalieren die Zuschüsse mit 25 Prozent Pauschalsteuer. Dann genügt nämlich eine
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